Schwangerschaftsabbrüche außerhalb des Strafgesetzbuches regeln und Versorgungssicherheit gewährleisten!

Zur Veröffentlichung des Berichts der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung sagt Marlene Langholz-Kaiser, frauen- und genderpolitische Sprecherin von Bündnis 90/Die Grünen Schleswig-Holstein:

„Der §218 Strafgesetzbuch stigmatisiert ungewollt Schwangere und Ärzt*innen, die Abtreibungen vornehmen. Er erschwert zudem die Sicherstellung einer bedarfsgerechten Versorgungssituation von ungewollt Schwangeren. Sie müssen oftmals weite Wege für die Beratung oder den Abbruch auf sich nehmen. Das bestätigen auch die Ergebnisse der in der letzten Woche veröffentlichten ELSA-Studie.“

Denise Loop, Dithmarscher Bundestagsabgeordnete für Bündnis 90/Die Grünen und Obfrau im Ausschuss Familie, Senioren, Frauen und Jugend ergänzt:

„Um die Versorgungslücken zu schließen und das Selbstbestimmungsrecht von Frauen zu stärken, ist es notwendig, für den Schwangerschaftsabbruch eine differenzierte Regelung außerhalb des Strafgesetzbuches zu finden. Nur so schaffen wir eine moderne Gesundheitsversorgung. Gut, dass die Kommission nun einstimmig eine Empfehlung vorgelegt hat. Als Regierungskoalitionen sollten wir diese als Auftrag begreifen und nun unseren gesetzgeberischen Spielraum nutzen.“

Presseinformation Nr. 009.24 / 15.04.2024

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